Helma Orosz, Gesundheitsministerin von Sachsen, sucht gemeinsam mit Krankenkassen und Ärzten nach Maßnahmen gegen eine drohende medizinische Unterversorgung.
In den Kliniken seien 300 Stellen unbesetzt und immer mehr Praxen im niedergelassenen Bereich werden geschlossen, weil die Eigentümer in den Ruhestand gingen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsens fanden im vergangenen Jahr 58 von 97 Hausärzten keinen Nachfolger. Bei den Fachärzten konnten, laut Angaben, 39 von 91 Medizinern ihre Praxis nicht mit einem Nachfolger besetzen.
Orosz erklärt, dass sich die beteiligten Parteien über Ziel und Weg im Kampf gegen den Ärztemangel einig seien. Die Gesundheitsministerin sieht den Abbau der Bürokratie im Arztalltag, die Förderung der Weiterbildung, eine engere Verknüpfung des Medizinstudiums an die Praxis sowie die stärkere Einbeziehung der Kommunen als Schwerpunkte in diesem „Kampf“. Das endgültige Vorgehen soll im Oktober beschlossen werden. Es folgen Gespräche über Finanzierungsmodelle. Der § 105 SGB V sieht für den Fall des drohenden Ärztemangels vor, „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen“.
Angaben der KV zur Folge, sei der Beginn der Unterversorgung bei Hausärzten mit 75 % und bei Fachärzten mit 50 % des Bedarfsplanes festgeschrieben. Diese Grenzen, die ursprünglich aufgrund eines Ärzteüberschusses festgelegt wurden, seien heute vielfach nicht mehr aktuell. Zu schnell sinke die Zahl der Mediziner. Beispielsweise würden im Kreis Torgau in den nächsten zwei Jahren fünf von 13 Hausärzten ins Rentenalter kommen.
Was unter drohendem Ärztemangel im Sinne des Gesetzes zu verstehen ist, sei fraglich. Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, in Dresden erklärte, dass der Bundesausschuss hierfür keine einheitlichen Kriterien beschließen werde. „In den einzelnen Ländern soll bedarfsgerecht entschieden werden können. Was der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen festlegt, ist verbindlich“, sagt der Jurist.
Bezüglich der Definition sieht Orosz kein Problem, da KV und Krankenkassen „solide Vorarbeit“ geleistet und umfangreiches Analysematerial vorgelegt hätten. Bis Ende des Jahres sollen die Kriterien feststehen, weil die KV für 2005 eine Förderung in mindestens vier Kreisen für notwendig hält.
Nach Ansicht von Politik, Kassen und Ärzten gehört die Sicherung der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner zu den Hauptaufgaben zur Abwehr der drohenden Unterversorgung. Deshalb sollen von den 650 Ärzten im Praktikum alle eine Zusage zur Anstellung erhalten. Sollte das nicht im Klinikbereich nicht umgesetzt werden können, so könnte eine Stelle bei einem zur Weiterbildung ermächtigten Vertragsarzt vermittelt werden. 2003 förderten die Krankenkassen 99 solcher Stellen, 2005 sind es voraussichtlich 150 Stellen, so die KV.
Niedergelassene Ärzte in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten sollen Kollegen anstellen können ohne verpflichtende Leistungsbegrenzung. Diesen Vorschlag unterbreitete Hess gegenüber der Ministerin. Da bisher die Anstellung, angesichts der Deckelung des Praxisbudgets möglich war, jedoch kein Anreiz für die Kollegen bestand, will Orosz jetzt einen entsprechenden Vorschlag zur Gesetzesänderung in den Bundesrat einbringen.
Repasi / BUG-Pressebüro
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